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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Informationen aus der Wirtschaft
Neue Förderrichtlinie
Förderprogramm für Unternehmensberatungen

Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird mit einer neuen Richtlinie zum 1. Januar 2023 fortgesetzt.

Information

Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird mit einer neuen Richtlinie zum 1. Januar 2023 fortgesetzt. Mit dem Programm können sich KMU Beratungsleistungen bezuschussen lassen.

Die Förderung richtet sich weiterhin an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auch diese sollen durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten in die Lage versetzt werden, externen Rat bei anstehenden unternehmerischen Herausforderungen einzuholen.

Das Programm wurde im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit verschlankt. Mit der neuen Förderung entfällt die Unterscheidung der Antragstellergruppen. Es gibt nur noch eine Gruppe: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Auch der Fördersatz unterscheidet sich nur noch nach dem Standort und beträgt entweder 50 % und maximal 1.750 Euro oder 80 % und maximal 2.800 Euro der Beratungskosten. Pro Jahr können Unternehmen zwei Beratungen gefördert bekommen.

Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert.

In der neuen Förderperiode gewinnen die bereichsübergreifenden Themen Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit an Bedeutung und sollten im Rahmen der Beratung beachtet werden. Darüber hinaus werden Beratungsinhalte gefördert, die dazu dienen, die unternehmerischen Kompetenzen zu vertiefen und Arbeitsplätze zu sichern.

Die neue Förderrichtlinie sowie detaillierte Ausführungen zu den Inhalten und zum Ablauf des Programms können auf der Homepage des BAFA unter www.bafa.de/unb nachgelesen werden. Dort können an einer Förderung interessierte Unternehmen auch einen Antrag stellen und später die notwendigen Unterlagen zum Verwendungsnachweis einreichen.

Ziel des Bundesprogramms

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Antragstellung

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung können nur online über die Antragsplattform des BAFA stellen durch uns gestellt werden.

Die eingeschaltete und von uns gewählte Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen unserer Beratereigenschaft im Sinne der Förderrichtlinie und informiert Sie über das Ergebnis, die Bedingungen für eine Förderung sowie die Vorlagefrist für das Einreichen Ihres Verwendungsnachweises.

Erst nach Erhalt des unverbindlichen Informationsschreibens beginnen wir mit der Beratung. Als Beginn der Beratung gilt bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung.

Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises.

Nachweispflicht

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen wir der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorlegen:

  • Ausgefülltes und von Ihnen unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • Von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EUKMU und De-minimis-Erklärung
  • Von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Von uns und von Ihnen unterschriebener Beratungsbericht (einschließlich Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF)
  • Unsere Rechnung für die Beratung
  • Ihr Kontoauszug zum Nachweis über die vollständige Zahlung des Honorars

Im Rahmen der Einreichung des Verwendungsnachweises ist zudem von Ihnen der Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und der Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus zu beantworten. 

Alle Unterlagen bereiten wir für Sie vor.

Neue Förderrichtlinie
Förderprogramm für Unternehmensberatungen wird fortgeführt!

Einfach per Online-Formular mit uns Kontakt aufnehmen und die BAFA-Anfrage für eine Inaussichtstellung einreichen.